Alle Infos, Konditionen und Tipps zum gemeinsamen Konto
Was ist ein Gemeinschaftskonto bzw. Partnerkonto?
Als Gemeinschaftskonto wird ein Girokonto bezeichnet, das von mindestens zwei Kontoinhabern geführt wird. Häufig wird ein Gemeinschaftskonto als Partnerkonto verwendet. Egal ob verheiratet oder unverheiratet – Paare, die in einen gemeinsamen Haushalt führen, profitieren von der übersichtlichen Verwaltung gemeinsamer Kosten.
Ein Gemeinschaftskonto eignet sich für weitere verschiedene Personengruppen, die Einnahmen und Ausgaben gerecht verwalten möchten:
- Familien
- Wohngemeinschaften
- Vereine
- Firmen
- Erbengemeinschaften
Bei einem Gemeinschaftskonto sind alle Kontomitinhaber gleichberechtigt, sie haften daher auch gesamtschuldnerisch. Dennoch ist ein Partnerkonto von Vorteil, um Kosten wie Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Rundfunkgebühren, Auto oder Lebensmittel übersichtlich zu verwalten. Besitzt man kein Partnerkonto, sondern führt jeder Partner nur ein Einzelkonto, kann es die Verwaltung gemeinsamer Kosten erleichtern, wenn jeder sein persönliches Girokonto weiterhin für Verfügungen, die nur den Einzelnen betreffen, führt und zusätzlich ein Gemeinschaftskonto eröffnet wird.
Im diesem Artikel erklären wir alle Vor- und Nachteile eines Gemeinschaftskontos – auch die Risiken, die beispielsweise durch Steuern entstehen können, werden im weiteren Verlauf dargestellt.
Am Ende dieses Artikels finden Sie außerdem ein FAQ zu Gemeinschaftskonten. Hier beantworten wir alle häufig gestellten Fragen zum gemeinsamen Konto. Außerdem erklären wir, warum verschiedene Angebote der Banken verglichen werden sollten und welche Banken welche Konditionen für Gemeinschaftskonten bieten.
Das macht ein Gemeinschaftskonto aus:
- leichtere Verwaltung gemeinsamer Finanzen
- Alle Kontoinhaber sind voneinander abhängig, sie haben die gleichen Rechte & haften als Gesamtschuldner
- Ein Gemeinschaftskonto bietet sich für verschiedene Lebenskonzepte an
- Sowohl Girokonten als auch Wertpapierdepots können als Gemeinschaftskonten geführt werden
- Viele Banken bieten kostenlose Gemeinschaftskonten an
- Es gibt 2 verschiedene Varianten: Und- & Oder-Konto
- Einige steuerliche Aspekte sollten beachtet werden
Inhalt dieses Artikels
- 1 Was ist ein Gemeinschaftskonto bzw. Partnerkonto?
- 2 Gemeinschaftskonto eröffnen – wie funktioniert das?
- 3 Und- vs. Oder-Konto – was ist der Unterschied?
- 4 Gemeinschaftskonten vergleichen
- 5 Vor- und Nachteile vom Gemeinschaftskonto
- 6 Kostenlose Gemeinschaftskonten
- 7 Gemeinsames Girokonto trotz Schufa
- 8 Steuerliche Aspekte beim Gemeinschaftskonto
- 9 Ein Gemeinschaftskonto kündigen
- 10 Das Gemeinschaftskonto im Erbfall
- 11 Gemeinschaftskonto vs. Vollmachten
- 12 Gemeinschaftskonten für Firmen und Vereine
- 13 Gemeinschaftskonto für Miete
- 14 Gemeinschaftskonto für Verheiratete und Nicht-Verheiratete
- 15 Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz
- 16 Sind mehr als zwei Kontoinhaber möglich?
- 17 FAQ zum Gemeinschaftskonto – häufig gestellte Fragen
- 18 Banken mit einem Gemeinschaftskonto: Diese Angebote gibt es
Gemeinschaftskonto eröffnen – wie funktioniert das?
Bei vielen Bankinstituten gibt es Online-Formulare, die von Zuhause ausgefüllt werden können. Die eigentliche Kontoeröffnung findet dann entweder in der Filiale vor Ort oder über das Identifikationsverfahren der Post (Postident-Verfahren) oder Videoindent-Verfahren statt – dies ist bei Direktbanken die Regel. Dafür ist die Angabe personenbezogener Daten beider Kontoinhaber erforderlich. Außerdem müssen häufig Schufa-Auskünfte sowie die Angabe des Gehalts erfolgen.
- Kontoeröffnungsantrag kann online ausgefüllt werden
- Zur Identifizierung entweder Postident-Verfahren, Videoident-Verfahren oder persönlich mittels Personalausweis bei der Bank (alle Kontoinhaber)
- Persönliche Daten und Gehaltsinformationen müssen angegeben werden
- Im Regelfall wird eine Abfrage bei der Schufa getätigt
In unserem Ratgeber Gemeinschaftskonto eröffnen finden Sie weitere Tipps zur Eröffnung eines gemeinsamen Kontos – beispielsweise welche Schritte Sie im Vorfeld beachten sollten und wie Sie das Gemeinschaftskonto finden, das zu Ihnen passt.
Und- vs. Oder-Konto – was ist der Unterschied?
Wer ein gemeinschaftliches Girokonto führen will, muss sich bei der Eröffnung zwischen Und- bzw. Oder-Konto entscheiden. Ein als Und-Konto geführtes Konto hat zur Folge, dass für jede Transaktion die Zustimmung aller Kontoinhaber vorliegen muss. Anders beim Oder-Konto: Hier kann jeder Kontoinhaber eigenständig über das Guthaben verfügen. Ein Großteil der Gemeinschaftskonten wird als Oder-Konto geführt, da es weniger Aufwand im Alltag bedeutet. Hierfür ist wegen der gemeinsamen Haftung allerdings gegenseitiges Vertrauen wichtig.
Während Paare häufig Oder-Konten nutzen, können beispielsweise Erben von einem Und-Konto profitieren. Auf diese Weise wird ein gemeinsames Erbe gerecht verwaltet, niemand kann ohne das Wissen der anderen das Konto überziehen. Weitere Details zu diesem Thema sowie eine Gegenüberstellung beider Formen des Gemeinschaftskontos finden Sie in unserem Artikel Und- vs. Oder-Konto.
- Und-Konto: Für jede Verfügung bedarf es der Zustimmung aller Kontoinhaber
- Oder-Konto: Jeder Kontoinhaber kann ohne Zustimmung anderer voll über Guthaben und Kreditrahmen verfügen
Gemeinschaftskonten vergleichen
Direkt- und Filialbanken unterscheiden sich in einigen Punkten, was auch bei der Wahl eines Partnerkontos beachtet werden sollte. Möchte man einen Bankberater vor Ort haben, bieten sich Filialbanken an. Direktbanken bieten hingegen häufiger kostenlose Gemeinschaftskonten an.
Auf diese Konditionen sollte man bei der Wahl eines Gemeinschaftskontos achten:
- Kontoführungsgebühr vergleichen
- Zinsen (Haben-/ bzw. Sollzinsen)
- Verfügbare Geldautomaten
- Zusatzleistungen (Karten: EC-Karte, Kreditkarte o.ä.)
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Mehr InformationenVor- und Nachteile vom Gemeinschaftskonto
Neben dem großen Vorteil, dass durch Partnerkonten die Finanzen gerecht und übersichtlich verwaltet werden können muss auch die Tatsache beachtet werden, dass beim gemeinsamen Konto alle Kontoinhaber als Gesamtschuldner haften: Liegt gegen einen einzelnen Kontoinhaber eine Pfändung vor, so ist das Guthaben des Gemeinschaftskontos gefährdet. Aus diesem Grund sollte ein Gemeinschaftskonto nur von Personen geführt werden, die sich gegenseitig Vertrauen und keine Pfändungstitel vorliegen haben. Insbesondere in Bezug auf die Pfändung gibt es allerdings noch einige wissenswerten Aspekte, die man unbedingt beachten sollte.
Tipp: Alle Infos zur Pfändung eines Partnerkontos
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto Pfändung finden Sie weitere detaillierte Infos zu diesem Thema.
Alle Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Kontos finden Sie in unserem Artikel hierzu. Einige davon fassen wir hier für Sie zusammen:
- Überblick über gemeinsame Finanzen
- als gemeinsames Konto zum Sparen nutzbar
- als Geschäftskonto z. B. für GbR nutzbar
- ideal für Partner, Miete, Versicherungen, Einkäufe etc.
- Alle Kontoinhaber haften stets gesamtschuldnerisch
- Verschuldet sich einer der Inhaber, kann das Guthaben aller gepfändet werden
- Ein Oder-Konto kann eher einem Kontomissbrauch zum Opfer fallen als das Und-Konto
Kostenlose Gemeinschaftskonten
Möchte man vor allem Kontoführungsgebühren sparen, findet man häufig bei Direktbanken die besten Angebote für kostenlose Gemeinschaftskonten. Dennoch ist Vorsicht geboten – es sollte hinterfragt werden, ob ein Kontovertrag an weitere Bedingungen geknüpft ist.
Eventuell fallen beispielsweise Zinsen für Kredite oder Kosten für Bargeldabhebungen an.
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto ohne Gebühren finden Sie weitere Infos zu diesem Thema.
Gemeinsames Girokonto trotz Schufa
Ein negativer Schufa-Eintrag verschlechtert nicht nur die Chancen auf einen Miet- oder Handyvertrag, sondern führt auch dazu, dass man es wesentlich schwerer hat, ein Konto zu eröffnen. Auch beim Partnerkonto stellt das oftmals ein Problem dar. Gerade, wenn man bedenkt, dass bei der Eröffnung grundsätzlich alle Kontoinhaber abgefragt werden.
Ein Antrag zur Kontoeröffnung könnte also bereits in Gefahr sein, wenn nur einer der Antragsteller einen Schufa-Eintrag besitzt. Bei einigen Banken besteht allerdings die Option, ein Gemeinschaftskonto ohne Schufa Prüfung zu eröffnen. In diesem Fall sollte man allerdings bedenken, dass das gemeinsam geführte Girokonto dann im Regelfall nur als Habenkonto geführt werden kann – ein Disporahmen wird also nicht eingeräumt, sodass man nicht „ins Minus“ gehen kann.
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto trotz Schufa finden Sie mehr Infos zu diesem Thema.
Steuerliche Aspekte beim Gemeinschaftskonto
Die Zinserträge eines Kontos unterliegen der gesetzlichen Steuerpflicht. Es gibt allerdings einen Freibetrag, der es erlaubt, bis zu einem Betrag von 801 Euro für Einzelpersonen bzw. 1.602 Euro für Verheiratete steuerfreie Zinsen zu erhalten.
Hierfür ist allerdings notwendig, einen Freistellungsauftrag zu beantragen. Erwirtschaftet man insgesamt mit allen Konten und Depots Zinsen, die über den Freibetrag liegen, so müssen die erzielten Kapitalerträge versteuert werden.
- Freistellungsauftrag erlaubt den Erhalt steuerfreier Zinsen
- Freistellungsauftrag kann nur von Verheirateten gestellt werden
- Freistellungsauftrag beträgt 801 Euro für Einzelpersonen bzw. 1.602 Euro für Ehepaar
Tipp: Alle Infos zu Steuern vom Partnerkonto
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto Steuern finden Sie alle Infos und Tipps zu den Themen Freistellungsauftrag, Kapitalertragssteuer sowie Schenkungssteuern.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Man hat als Kontoinhaber gemeinsam jederzeit die Möglichkeit, sein Gemeinschaftskonto zu kündigen. Zu beachten ist dabei die Kündigungsfrist, die jeweils in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstitutes steht. Wichtig zu wissen ist, dass es für die Kündigung des gemeinschaftlich geführten Girokontos immer die Zustimmung aller Kontoinhaber bedarf.
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto kündigen finden Sie weitere Infos und Tipps zur Kontoauflösung – zum Beispiel Unterlagen, die Sie zur Kündigung benötigen sowie ein Musterformular, das Sie bei Ihrer Bank einreichen können.
Das Gemeinschaftskonto im Erbfall
Nach dem Tod des eines Kontoinhabers stellt sich die Frage, wem welcher Anteil des Guthabens zusteht. Eine pauschale Regelung hierzu existiert nicht. Wichtig zu wissen beim Erbfall ist allerdings, dass der Erbe bereits direkt nach dem Tod des Kontoinhabers an dessen Position im Kontovertrag rückt. Bis der Erbe jedoch die tatsächlich verfügen kann, kann jedoch einige Zeit vergehen.
Bis dahin ist es zumindest beim Oder-Konto den anderen überlebenden Kontoinhabern möglich, wie gewohnt über das Guthaben / Geld zu verfügen. Wer eine solche Situation zu seinem Vorteil ausnutzt und widerrechtlich größere Verfügungen vornimmt, kann sich allerdings dazu verpflichten, hinterher eine Ausgleichszahlung zu tätigen.
Aber es gibt noch viele weitere Aspekte in Zusammenhang mit einem Erbfall in Deutschland, die man unbedingt beachten sollte. Alle Infos zu diesem Thema finden Sie daher in unserem Artikel Gemeinschaftskonto im Todesfall.
Gemeinschaftskonto vs. Vollmachten
Es gibt vor allem in Haftungsfragen Unterschiede, ob man lediglich eine Vollmacht ausgestellt hat oder zusammen ein Gemeinschaftskonto führt. So ist bei letzterer Variante prinzipiell jeder Kontoinhaber gleichberechtigt (Rechte und Pflichten). Im Gegenzug haften auch alle Beteiligten gesamtschuldnerisch. Anders bei einer erteilten Kontovollmacht: Hier ist grundsätzlich nur der Kontoinhaber der primäre Ansprechpartner und Verantwortliche für die Bank. Es gibt noch weitere Aspekte, die man in die Überlegung „Gemeinschaftskonto oder Vollmacht“ mit einbeziehen sollte.
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto vs. Vollmacht haben wir für Sie alle Unterschiede gegenübergestellt. Hier erfahren Sie auch, welche Kontoform für wen die bessere Alternative darstellt.
Gemeinschaftskonten für Firmen und Vereine
Nicht nur unter Privatpersonen ist diese Form des Kontos weit verbreitet. Auch immer mehr Firmen und Vereine nutzen dieses Kontomodell für die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben. Besonders geeignet ist ein Gemeinschaftskonto für eine GbR, da es hier zwei gleichberechtigte Gesellschafter gibt, die zumeist auf gemeinsame Rechnung tätig werden – ideale Voraussetzungen, um ein solches Konto zu führen. Außerdem erhält jeder GbR-Beteiligte seine eigene Karte (z. B. Kreditkarte oder EC-Karte), so dass auch problemlos Zahlungen auf Geschäftsreisen über das GbR-Konto getätigt werden können. Aber auch für andere Unternehmensformen kann sich ein Gemeinschaftskonto anbieten. Übrigens: Das Gemeinschaftskonto für Firmen wird tendenziell häufiger als Und-Konto geführt.
Ebenfalls interessant ist ein Gemeinschaftskonto für Vereine. So können dadurch Vereinsgelder von mehreren Kontoverantwortlichen verwaltet werden. Zumindest beim Und-Konto sorgt das Vier-Augen-Prinzip überdies für mehr Kontrolle und Transparenz.
Gemeinschaftskonto für Miete
Nicht selten wird ein Gemeinschaftskonto auch für die Abwicklung von Mietzahlungen eingerichtet. Gerade dann, wenn ein Paar in einem Haushalt wohnt und sich die Mietkosten teilt, ist ein solches „Paarkonto“ optimal, um die Mietanteile zu bündeln und von hier aus die Mietzahlung vorzunehmen.
Aber wie geht man in diesem Fall am besten vor, um für sich den Aufwand möglichst gering zu halten? Das zeigen wir hier: Gemeinschaftskonto für Miete.
Gemeinschaftskonto für Verheiratete und Nicht-Verheiratete
Um ein Partnerkonto zu führen, ist es keine Voraussetzung verheiratet zu sein. Zwar ist die Ehe vor allem hinsichtlich steuerlicher Aspekte von Bedeutung, allerdings bietet sich auch für unverheiratete Paare die Möglichkeit, ein solches Konto zu eröffnen und davon zu profitieren. Ein Gemeinschaftskonto für nicht Verheiratete hat jedoch zur Folge, dass ein Freistellungsauftrag nicht abgegeben werden kann und dass der Schenkungsfreibetrag auf 10-Jahres-Sicht lediglich 20.000 Euro beträgt. Beim Gemeinschaftskonto für Verheiratete liegt dieser Schenkungsfreibetrag im selben Zeitraum bereits bei 500.000 Euro. Darüber hinaus kann man in diesem Fall einen Freistellungsauftrag (1.602 Euro für beide Ehegatten) eingereicht werden.
Mehr Infos hierzu finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Steuern.
Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz
Im Normalfall wird ein Gemeinschaftskonto als Paarkonto immer dann eröffnet, wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt. Trotzdem ist das Führen von einem Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz theoretisch möglich.
Einige Banken fordern dennoch eine gemeinsame Adresse bei Eröffnung des Kontos – hierzu gehört u.a. die ING. Alle Infos und Tipps wie und wo sich ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz eröffnen lässt, finden Sie in unserem Artikel Partnerkonto ohne gemeinsamen Wohnsitz.
Sind mehr als zwei Kontoinhaber möglich?
Ein Gemeinschaftskonto wird von mindestens zwei Kontoinhabern geführt. Demzufolge ist auch ein Gemeinschaftskonto für 3, 4 oder 5 Personen denkbar. Da bei diesem Kontomodell stets alle Kontoinhaber gemeinschaftlich haften, sollte dies jedoch Personen sein, die sich gegenseitig vertrauen.
Es hängt zudem vom Kreditinstitut ab, ob sich ein Gemeinschaftskonto mit mehreren eröffnen lässt. In unserem Artikel Gemeinschaftskonto mit mehreren haben wir einige Banken für sich rausgesucht, bei denen dies nicht funktioniert – außerdem zeigen wir Ihnen hier Alternativen auf.
Welche Institute bieten Konten mit mehr als 2 Inhabern an?
FAQ zum Gemeinschaftskonto – häufig gestellte Fragen
Im Folgenden beantworten wir prägnant alle häufig gestellten Fragen und verlinken ausführliche Infos zum jeweiligen Thema.
- Was macht ein Gemeinschaftskonto aus? Im Gegensatz zur Kontovollmacht lassen sich mit einem Gemeinschaftskonto gemeinsame Finanzen wie Miete und Haushaltskosten besonders gerecht verwalten. Überziehungen fallen auf beide Inhaber zurück, sie teilen sich die Rechte und Pflichten. Vertraut man sich, erleichtert ein Gemeinschaftskonto die Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben im Alltag.
- Gibt es einen Unterschied zwischen Gemeinschaftskonto und Partnerkonto? Die beiden Kontoarten werden als Synonym benutzt. Egal ob verheiratet oder nicht, Banken bieten immer die gleichen Konditionen für ein Gemeinschaftskonto an. Unterschiede treten erst, unabhängig von der Bank, beim Thema Steuern hervor. Hier sollte man sich informieren, was es ggf. zu bedenken gibt. In unserem Artikel Gemeinschaftskonto Steuern werden Sie hierzu informiert.
- Wie viele Personen können ein Gemeinschaftskonto führen? Es können mehr als 2 Inhaber eingetragen werden, beispielsweise bei Vereinen oder WGs. Viele Banken bieten jedoch ein gemeinsames Konto für höchstens 2 Personen an. In unserem Artikel Gemeinschaftskonto mit mehreren erfahren Sie mehr dazu. Kontovollmachten können hier eine Alternative sein.
- Welche Risiken birgt ein Gemeinschaftskonto? Es verhält sich wie ein normales Girokonto, es können beispielsweise also hohe Zinsen für Kredite anfallen. Beachtet werden muss hierbei vor allem, dass die Kontoinhaber als Gesamtschuldner haften, unabhängig davon, wer das Konto überzieht oder wer das Guthaben eingezahlt hat. Es können zwar ggf. Ausgleichszahlungen anfallen, da den Inhabern das Guthaben zu gleichen Teilen gehört, dennoch ist Vertrauen zwischen den Inhabern grundlegend. Paare sollten darüber hinaus Schenkungssteuern (erst bei sehr hohen Beträgen auf dem Konto relevant) und Kapitalertragssteuern bedenken. Mehr dazu in unserem Artikel Gemeinschaftskonto für Ehepaare.
- Worauf sollte man bei der Wahl eines Gemeinschaftskontos achten? Auf die Unterschiede zwischen Filial- und Direktbanken; auf Kontoführungsgebühren; werden Kreditkarten angeboten?; Dispokreditrahmen; Wie viele Geldautomaten stehen für kostenlose Bargeldabhebungen zur Verfügung?; Wird das Konto für Auslandsreisen genutzt? – weitere Infos finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto eröffnen.
- Wem gehört das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto? Unabhängig davon, wer auf das Konto eingezahlt hat, steht das Guthaben allen Inhabern zu gleichen Teilen zu (bei zwei Inhabern 50:50). Daher sollten auch nur gemeinsame Kosten und Einnahmen mit dem Gemeinschaftskonto verwaltet werden. Für persönliche Finanzen bietet sich ein zusätzliches Einzelkonto an.
- Was passiert nach einer Trennung mit dem Konto? Das Guthaben gehört weiterhin beiden Inhaber zur Hälfte. Hebt einer unrechtmäßig viel Geld ab, verpflichtet er sich zu Ausgleichszahlungen. Um sicher zu gehen, kann ein Oder-Konto bis zur Klärung in ein Und-Konto umgewandelt werden.
- Was passiert im Todesfall mit dem Gemeinschaftskonto? Erben rücken im Kontovertrag an die Stelle des verstorbenen Gemeinschaftskontomitinhabers. Um Ansprüche der Erben und der verbliebenen Kontoinhaber zu klären, empfiehlt es sich das Konto in ein Und-Konto umzuwandeln. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto im Todesfall.
Banken mit einem Gemeinschaftskonto: Diese Angebote gibt es
Nicht alle Banken bieten ein Gemeinschaftskonto an. Verschiedene Kreditinstitute bieten zudem unterschiedliche Konditionen an. Bevor man sich für ein gemeinsames Konto entscheidet, sollte man sich nicht nur gegenseitig vertrauen, sondern auch herausfinden, was die gemeinsamen Bedürfnisse und Prioritäten sind.
Um herauszufinden, welches Gemeinschaftskonto zu einem passt, sollten die Angebote verschiedener Banken verglichen werden. Hierzu ist es wichtig, sich umfangreich zu den einzelnen Gemeinschaftskonten zu informieren. Im Folgenden listen wir daher alle Banken mit Gemeinschaftskonten auf und erklären die Konditionen sowie weitere Bedingungen der einzelnen Banken.
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In diesem Artikeln finden Sie alle Infos zur Bank und ihrem Gemeinschaftskonto: