Logo
  • Startseite
  • Bank
    • Übersicht
      • 1822direkt
      • Comdirect
      • Commerzbank
      • Cortal Consors
      • DKB
      • Deutsche Bank
      • HypoVereinsbank
      • ING
      • Netbank
      • Norisbank
      • Postbank
      • Raiffeisenbank
      • Sparda-Bank
      • Sparkasse
      • Targobank
      • VR Bank
      • Volksbank
      • Wüstenrot
  • Ratgeber
  • Vergleich
Home Ratgeber Todesfall

Gemeinschaftskonto & Todesfall - was ist zu beachten?

Click to rate this post!
[Total: 102 Average: 4]

Verstirbt ein Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos, stellt sich häufig die Frage, wer noch verfügungsberechtigt ist und wem das Guthaben zusteht. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um ein Oder- oder Und-Konto handelt. In diesem Artikel erfahren Sie, was im Todesfall eines Kontoinhabers beachtet werden muss.

Gemeinschaftskonto im Todesfall - alle Infos im Überblick

    • Verbliebene Kontoinhaber können über Oder-Konto weiterhin verfügen
    • Erben rücken im Kontovertrag an Stelle des Verstorbenen
    • Und-Konten können nur zusammen mit Erben verwaltet werden
    • Oder-Konten können in Und-Konten umgewandelt werden
    • Absicherung durch Postmortale Vollmacht

Inhalt dieses Artikels

  • 1 Verfügungsberechtigung im Todesfall
  • 2 Das Oder-Konto im Todesfall
  • 3 Die Vorteile des Und-Kontos im Todesfall
  • 4 Fazit

Verfügungsberechtigung im Todesfall

Wer
Stirbt einer der Inhaber eines Gemeinschaftskonto stellt sich die Frage, wem das Guthaben zusteht. Hierfür greifen unterschiedliche Regelungen, je nach dem ob das gemeinsame Konto als Oder-Konto oder als Und-Konto geführt wird. Grundsätzlich rücken die Erben im Kontovertrag an die Stelle des Verstorbenen – damit können sie über das Gemeinschaftskonto verfügen.

Das Oder-Konto im Todesfall

Beim Oder-Konto können alle Verfügungsberechtigten auch nach dem Tod eines Inhabers weiterhin über das Gemeinschaftskonto verfügen. Das bedeutet auch, dass es möglich ist, das gesamte Guthaben des gemeinsamen Kontos abzuheben. Hierbei muss allerdings mit Forderungen von Erben gerechnet werden, was zu Ausgleichszahlungen führt. Da beide Kontoinhaber gleichberechtigt sind, muss das Guthaben normalerweise zu gleichen Teilen aufgeteilt werden.

Tipp: Schriftliche Vereinbarungen

Es ist empfehlenswert gemeinsame Vereinbarungen darüber zu treffen, wie mit dem Konto im Falle des Todes eines Inhabers verfahren werden soll. Solche Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und sollten möglichst schon bei Eröffnung des Kontos getroffen werden.

Das Oder-Konto kann im Todesfall eines Kontoinhabers in ein Und-Konto umgewandelt werden, um Kontomissbrauch zu verhindern.

Die Vorteile des Und-Kontos im Todesfall

Wird das gemeinsame Konto als Und-Konto geführt, können nur beide Verfügungsberechtigten zusammen agieren und über das Konto verfügen. Verstirbt einer der Inhaber ist somit der verbliebene Inhaber eingeschränkt und kann zunächst nicht über das Gemeinschaftskonto verfügen.

Da mögliche Erben an die Stelle des verstorbenen Kontoinhabers rücken, kann der verbliebene Inhaber nur gemeinsam mit den Erben das Konto verwalten.
Ein gemeinschaftliches Oder-Konto kann bis zur Klärung in ein Und-Konto umgewandelt werden – auf diese Weise kann verhindert werden, dass eine der Parteien unrechtmäßig auf das Konto zugreift. Die Kontoumwandlung in ein Und-Konto bietet sich besonders dann an, wenn zwischen den Verfügungsberechtigten kein Vertrauensverhältnis besteht.

Gültigkeit von Vollmachten im Todesfall

Die Gültigkeit von Kontovollmachten erlöschen nicht automatisch mit dem Tod des Kontoinhabers. Sie können über dessen Tod hinaus gültig sein. Allerdings darf mit dem Guthaben auf dem Konto nur im Namen des Verstorbenen agiert werden.

Mit einer Postmortalen Vollmacht ist es möglich, Hinterbliebene abzusichern. Mehr zu diesem Thema sowie zu den Möglichkeiten einer Vollmacht erfahren Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto vs. Vollmacht.

Fazit

LösungEin Gemeinschaftskonto kann mit dem Tod eines Kontoinhabers zu Streitigkeiten führen, wenn man nicht im Vorfeld Maßnahmen getroffen hat (wie zum Beispiel die Ausstellung einer Vollmacht). Wird das Gemeinschaftskonto als Oder-Konto geführt, kann der verbliebene Inhaber weiter über das Konto verfügen – muss jedoch Forderungen von möglichen Erben berücksichtigen.

Durch die Umwandlung in ein Und-Konto können unrechtmäßigen Kontozugriffen vorgebeugt werden bis das Verfahren mit dem Konto gemeinsam mit den Erben geklärt wurde.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

    • Das Gemeinschaftskonto
    • Gemeinschaftskonto Pfändung
    • Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
    • Gemeinschaftskonto für mehrere Personen
    • Gemeinschaftskonto oder Vollmachten
    • Und-Konto vs. Oder-Konto

1 Kommentar

  1. piskun sagt:
    7. April 2017 um 18:46 Uhr

    Hallo,
    wie ist dies , wenn man ein Gemeinschaftskonto hat und die Partnerin stirbt, muss man bei der Bank ein Konto hat Nachlassgeböhren von €75,00 bezahlen?

    Verlassenschaft wird in Mai beim zuständigen Gericht erst geklärt!

    Bitte um Nachricht, danke

    freundliche Grüßen
    PISKUN

    Zum Antworten anmelden

Schreibe einen Kommentar

Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

Gemeinschaftskonto Vergleich

kontovergleich auf www.gemeinschaftskonto.org In unserem Gemeinschaftskonto Vergleich ganz einfach das beste Konto finden!

Beliebte Ratgeber

  • Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln
  • Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Gemeinschaftskonto im Test
  • Gemeinschaftskonto eröffnen
  • Gemeinschaftskonto für nicht Verheiratete
  • Gemeinschaftskonto kostenlos / ohne Gebühren
  • Gemeinschaftskonto umwandeln
  • Todesfall
  • Gemeinschaftskonto für Miete
  • Gemeinschaftskonto für Vereine
  • Vorteile / Nachteile
  • Gemeinschaftskonto Erbfall / Erbe
  • Bestes Gemeinschaftskonto
  • Trotz negativer Schufa
  • Gemeinschaftskonto für Verheiratete

Unsere Empfehlung:

Wir empfehlen dir: Das kostenlose Gemeinschaftskonto der DKB - mit vielen Extras, wie z. B. weltweit kostenlos Bargeld abheben.


Vorteile im Überblick:

  • Übersicht der Finanzen
  • keine aufwändigen Buchungen nötig
  • ideal für Firmen, Vereine, WGs

Beliebte Banken

  • DKB Bank
  • Comdirect Bank
  • Ing Diba
  • Norisbank
© 2026 Gemeinschaftskonto. Alle Rechte vorbehalten.
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung