Lebt man in einer WG oder ist verheiratet, eröffnet man zur Verwaltung der gemeinsamen Ausgaben meist ein Gemeinschaftskonto. Bei der Eröffnung muss man sich allerdings zwischen zwei verschiedenen Formen des Partnerkontos entscheiden. Worin sich Oder- sowie Und-Konten unterscheiden und für wen sich welche Kontoform eignet, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhalt dieses Artikels
- 1 Und- & Oder-Konto: Die Unterschiede im Überblick
- 2 Unterschiede zwischen Und- & Oder-Konto
- 3 Oder-Konto oder Und-Konto: Für wen eignet sich welche Kontoform?
- 4 Fazit – Das müssen Sie zu Und- & Oder-Konten wissen!
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- 6 Die besten Anbieter von Gemeinschaftskonten
Und- & Oder-Konto: Die Unterschiede im Überblick
Damit Sie einen schnellen aber informativen Überblick zu den beiden Kontoformen bekommen, finden Sie die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst. Im weiteren Verlauf des Artikels erhalten sie weitere Details zu den jeweiligen Eigenschaften des Und- sowie Oder-Kontos.
- Jede Kontoinhaber kann selbstständig verfügen
- Die am häufigsten genutzte Form des Partnerkontos
- Vertrauen zwischen Kontoinhaber ist wichtig
- Verstirbt ein Inhaber, ist der andere weiterhin verfügungsberechtigt
- Das Guthaben kann bei Schulden eines Inhabers von Gläubigern gepfändet werden
- Mehr Kontrolle über Guthaben durch Notwendigkeit der Zustimmung beider Inhaber
- Nützlich um gemeinsames Erbe zu verwalten
- Auch auf rein geschäftlicher Ebene genutzt
- Kann zur Vertrauensbildung dienen, bedeutet aber mehr Aufwand
- Um das Guthaben ohne weiteres pfänden zu können, muss gegen alle Inhaber ein Pfändungstitel vorliegen
Unterschiede zwischen Und- & Oder-Konto
Um Finanzen gemeinsam gerecht, übersichtlich und transparent zu verwalten, lohnt sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Die beiden Arten von Gemeinschaftskonto, Und- sowie Oder-Konto, unterscheiden sich grundlegend in ihren Nutzungsmöglichkeiten. Man sollte sich je nach persönlichen Bedürfnissen für eine der beiden Kontoformen entscheiden. Im weiteren Verlauf informieren wir daher über die Möglichkeiten mit den beiden Partnerkonto-Formen und definieren Und- und Oder-Konten.
Ist das mit dem Konto möglich? | Oder-Konto | Und-Konto |
---|---|---|
Mehrere Bankkarten | Ja | Nein |
Alleine Überweisungen tätigen | Ja | Nein |
Alleine das Konto neu eröffnen oder schließen | Nein | Nein |
Alleine Dispokreditrahmen verändern | Ja | Nein |
KEINE Pfändung des Guthabens, wenn einer verschuldet ist | Nein | Ja |
Erben können ggf. NICHT alleine über Konto verfügen | Nein | Ja |
Das Oder-Konto – wie funktioniert es?
Ein Oder-Konto ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem jeder Kontomitinhaber unabhängig vom anderen Inhaber über das Konto verfügen kann. Es ist, aufgrund seiner Alltagstauglichkeit, die am häufigsten genutzte Form eines Gemeinschaftskontos. Bei einem Ehepaar kann beispielsweise jeder Ehepartner allein eine Ein- oder Auszahlung vornehmen, ohne dass eine Unterschrift des jeweils anderen vorliegen muss.
Bedenken sollte man beim Oder-Konto jedoch, dass zwar jeder autonom verfügungsberechtigt ist, beide Kontoinhaber jedoch gesamtschuldnerisch haften. Beim Oder-Konto kann also ein Kontoinhaber ohne Wissen des Partners theoretisch das gesamte Konto leerräumen. Um das zu verhindern, empfiehlt es sich, schon bei der Eröffnung eines Oder-Kontos eine schriftliche Vereinbarung über den Verfügungsrahmen zu treffen. Darin wird geregelt, in welchem Umfang jeder Vertragspartner über das Gemeinschaftskonto ohne Zustimmung des anderen verfügen darf.
Voraussetzung für die Einrichtung eines Oder-Kontos ist also ein uneingeschränktes Vertrauen zwischen den beiden Inhabern.
Sorgt ein Verfügungsberechtigter ohne Wissen des anderen dafür, dass das gemeinsame Konto überschuldet ist und im Anschluss gepfändet wird, ist das Guthaben des unbeteiligten Kontoinhabers ebenso gefährdet. Ausführliche Informationen rund um das Thema Schulden auf dem gemeinsamen Konto erhalten Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Pfändung.
Tipp: Vom Und- zum Oder-Konto!
Ein Und-Konto eignet sich aufgrund seiner Nutzungsmöglichkeiten zur Vertrauensbildung zwischen den zwei Kontoinhabern. So kann man zunächst nur zusammen über das Guthaben verfügen. Hat man sich an den Umgang mit dem gemeinsamen Konto gewöhnt, kann man es als nächsten Schritt in ein Oder-Konto umwandeln.
Das Und-Konto – wie funktioniert es?
Das Und-Konto bietet im Vergleich zum Oder-Konto mehr Sicherheit, dafür jedoch auch einige Einschränkungen. Bei einem Und-Konto bedarf es für jede Verfügung über das Konto die Zustimmung beider Inhaber.
Und-Konto wird aus diesem Grund oft im Todesfall eines Kontoinhabers Gebrauch gemacht: Stirbt einer der Inhaber, rücken mögliche Erben im Kontovertrag des Partnerkontos nach. Um Missverständnisse und Streitigkeiten mit den Erben zu verhindern, kann das Oder-Konto in ein Und-Konto umgewandelt werden. Auf diese Weise können Erben nur zusammen mit dem verbliebenem Inhaber über das Konto entscheiden.
Auch im Fall einer drohenden Pfändung hat ein Und-Konto Vorteile. Da für Verfügungen die Zustimmung beider Inhaber vorliegen muss, kann bei Schulden eines Kontoinhabers nicht das gesamte Guthaben des Partnerkontos ohne weiteres zur Schuldentilgung herangezogen werden. Damit Gläubiger das Konto pfänden können, müsste gegen beide Inhaber ein Pfändungstitel vorliegen. Weitere Details zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel Gemeinschaftskonto im Todesfall.
Umwandlung von Und- & Oder-Konto
Es ist jederzeit möglich, ein Und-Konto in ein Oder-Konto umzuwandeln und umgekehrt. Dafür muss ein Änderungsantrag gemeinsam bei der Bank eingereicht werden. Wurden unrechtmäßige Transaktionen von einem der beiden Inhaber durchgeführt, kann der andere Inhaber die Umwandlung in ein Und-Konto alleine veranlassen.
Oder-Konto oder Und-Konto: Für wen eignet sich welche Kontoform?
Die am häufigsten gewählte Form des Gemeinschaftskontos ist das Oder-Konto. Da es im Alltag die praktischere Variante ist, entscheiden sich unverheiratete als auch verheiratete Paare für diese Form des gemeinsamen Kontos. Zwischen ihnen besteht zudem auch das notwendige Vertrauen für die Verwaltung eines Oder-Kontos.
Für die Eröffnung eines Partnerkontos ist es außerdem unwichtig, ob ein Paar verheiratet ist oder nicht. Ausführliche Infos zu diesem Thema erfahren Sie unserem Artikel Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete.
Geschäftliche Gemeinschaftskonten werden mitunter als Und-Konto geführt. Ebenso wird ein Und-Konto oft von Erbberechtigten geführt, um ein geerbtes Vermögen transparent zu verwalten. Bei einem Und-Konto dürfen die überlebenden Kontoinhaber nach dem Tod eines Verfügungsberechtigten nur zusammen mit möglichen Erben das Vermögen auf dem Konto verwalten.
Tipp: Das Drei-Konten-Modell
In der Regel besitzt jeder der Partner bereits vor der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos ein persönliches Konto. Damit beide für ihre jeweiligen Bedürfnisse ihr eigenes Girokonto weiterhin nutzen können, ist es sinnvoll, das Gemeinschaftskonto als drittes Konto einzurichten und die persönlichen Konten nicht zu schließen.
Der Vorteil ist, dass gemeinsame Finanzen übersichtlich und gerecht verwaltet werden können, während jeder der Partner weiterhin seine persönlichen Finanzen selbstständig steuern kann. Auch für den Fall, dass eine Pfändung aufgrund der Verschuldung eines Kontoinhabers droht, kann man so Zahlungsumleitungen auf sein Einzelkonto veranlassen.
Fazit – Das müssen Sie zu Und- & Oder-Konten wissen!
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