Ein Gemeinschaftskonto wird oft als Synonym für ein Paarkonto gebraucht. Doch erfordert ein Gemeinschaftskonto wirklich immer exakt zwei Kontoinhaber? In diesem Artikel klären wir unter anderem diese Frage. Außerdem erfahren Sie, was es darüber hinaus noch für Alternativen gibt, um ein Vermögen gemeinschaftlich zu verwalten.
Inhalt dieses Artikels
Gemeinschaftskonto mit mehreren Personen – alle Infos im Überblick
- Die meisten Gemeinschaftskonten können nur mit 2 Inhabern geführt werden
- Konten von der Commerzbank & Spardabank können mit mehr als 2 Inhabern geführt werden
- Bei Pfändung eines Einzelnen ist das Guthaben beider Beteiligten gefährdet
- Um mehreren Personen Zugriff zu ermöglichen können Vollmachten erteilt werden
Gemeinschaftskonto mit mehreren Inhabern – ist das möglich?
Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es in der Regel zwei Kontomitinhaber. Das Besondere bei einem Gemeinschaftskonto ist, dass alle Kontoinhaber als Gesamtschuldner haften. Dabei kommt es nicht darauf an, wer ggf für die Schulden auf dem gemeinsamen Konto verantwortlich ist. Liegt zum Beispiel gegen einen Verfügungsberechtigten vom Gemeinschaftskonto eine Pfändung vor, so ist ein Gläubiger dazu berechtigt, das Guthaben des Gemeinschaftskontos zur Schuldentilgung heranzuziehen. Je mehr Personen an einem Gemeinschaftskonto beteiligt sind, desto höher ist daher das Risiko für jeden Einzelnen. Es sollte demnach vor der Kontoeröffnung ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Inhabern herrschen.
Die meisten Banken bieten aus diesem Grund ein Gemeinschaftskonto nur für zwei gleichberechtigte Inhaber an. Nur einige wenige Kreditinstitute bieten die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto auch mit mehreren Personen zu eröffnen. Zu diesen Banken zählen u.a. die Commerzbank sowie die SpardaBank.
Risiken bei einem Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann viele Vorteile für die gerechte Verwaltung von Finanzen mit sich bringen. Alle Vor- und Nachteile haben wir im Artikel Gemeinschaftskonto Vor- und Nachteile für Sie zusammengefasst.
Welche Risiken ein Gemeinschaftskonto bergen kann und worüber Sie sich im Vorfeld informieren sollten, finden Sie in den Artikeln Gemeinschaftskonto Pfändung sowie Gemeinschaftskonto Steuern.
Wer & Wozu?
Am häufigsten nutzen verheiratete und unverheiratete Paare die Vorteile eines gemeinsamen Kontos. Grundsätzlich empfiehlt sich die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos aber auch für andere Personengruppen:
- Wohngemeinschaften
- Verheiratete und Nicht-Verheiratete
- Vereine
- Firmen
Eröffnung eines Partnerkontos
Alle Infos dazu, wie man ein Gemeinschaftskonto eröffnet sowie alle Unterlagen, die dazu benötigt werden, finden Sie übersichtlich in unserem Artikel Gemeinschaftskonto eröffnen. Dort finden Sie auch einen Kriterienkatalog zum Vergleich von einzelnen Bankangeboten.
Ein gemeinsames Konto erleichtert die Verwaltung von gemeinsamen Finanzen. Die folgenden gemeinsamen Kosten können unter anderem durch ein Gemeinschaftskonto übersichtlich verwaltet werden:
- Miete
- Internet- und Telefonkosten
- Strom
- Ratenverträge
Vollmachten als Alternative zu Gemeinschaftskonten
Um gemeinsame Ein- und Ausgaben übersichtlich verwalten zu können, besteht, neben der Eröffnung eines Partnerkontos, die Möglichkeit, weiteren Personen für das Gemeinschaftskonto eine Vollmacht zu erteilen. Wichtig zu wissen ist, dass der Bevollmächtigte ein Stellvertreter des Kontoinhabers ist und nur in seinem Sinne handeln darf. Der Kontoinhaber übernimmt die Verantwortung für die Bevollmächtigten und haftet bei Überziehung alleine.
Dennoch ist die Erteilung von Vollmachten eine vielgenutzte Alternative zu Gemeinschaftskonten bzw. wird dazu genutzt Gemeinschaftskonten mit mehreren Personen verwalten zu können. In unserem Ratgeber Gemeinschaftskonto vs. Vollmacht finden Sie alle weiteren Infos hierzu sowie eine Gegenüberstellung von der beiden Kontoformen.
Fazit
Die Kreditinstitute beschränken die Anzahl der Kontoinhaber häufig auf zwei. Einige wenige Banken wie beispielsweise die Spardabank bieten auch die Möglichkeit, mit mehreren Personen ein Konto zu verwalten. Wer mit mehr Personen ein Girokonto führen will, kann außerdem weiteren Personen eine Kontovollmacht erteilen.
In jedem Fall sollte zwischen den Kontoinhabern sowie den Bevollmächtigten ein gutes Vertrauensverhältnis bestehen, da sie als Gesamtschuldner bzw. allein haften.
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Die besten Anbieter von Gemeinschaftskonten
Die folgende Übersicht zeigt Direkt- und Filialbanken, die Gemeinschaftskonten anbieten. Hier können jedoch ausnahmslos immer nur zwei Kontoinhaber aufgenommen werden. Hinterher können bei Bedarf für weitere Personen Kontovollmachten erteilt werden. Alternativ steht auch unser umfangreicher Gemeinschaftskonto Vergleich zur Verfügung.
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