Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, wird die Umwandlung vom Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto oft zum Thema. Doch bietet sich überhaupt die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umzuwandeln? Welche Voraussetzungen Sie dafür beachten müssen und welche Alternativen sich anbieten, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Umwandlung vom Gemeinschaftskonto in Einzelkonto ist theoretisch möglich
- Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Kontoumwandlung
- Schulden auf dem Gemeinschaftskonto müssen ausgeglichen werden
- Die Kontoauflösung und Neueröffnung eines Einzelkontos ist empfehlenswert
- Als Übergangslösung kann das Oder-Konto in ein Und-Konto problemlos umgewandelt werden
Inhalt dieses Artikels
Ein Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto umwandeln – geht das?
Ob man ein Partnerkonto in ein Einzelkonto umwandeln kann, hängt von der Bank ab. Theoretisch ist die Kontoumwandlung möglich – man hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Nicht selten kommt es vor, dass man vom Kreditinstitut gebeten wird, ein neues Girokonto zu eröffnen und das gemeinsam geführte Konto zu kündigen. Ein solches Vorgehen ist üblich und eine sichere Lösungsalternative.
Möchte man ein Konto umwandeln, muss man einige Bedingungen hierfür beachten. Außerdem gibt es weitere Alternativen zur Gemeinschaftskontoumwandlung. Im weiteren Verlauf des Artikels informieren wir Sie daher zu den Voraussetzungen bzw. Alternativen der Kontoumwandlung.
Tipp: Angebote der Banken vergleichen
Entscheidet man sich dazu, ein neues Konto zu eröffnen, sollte man die Situation nutzen, um sich über die verschiedenen Konditionen der Kreditinstitute zu informieren. So können Sie ein Bankkonto finden, das zu Ihren Bedürfnissen passt. Viele Direktbanken bieten im Gegensatz zu einigen Filialbanken Girokonten gebührenfrei an.
Unser Artikel zum Gemeinschaftskonto Vergleich bietet dabei hilfreiche Tipps.
Die Kontoumwandlung: Diese Voraussetzungen müssen beachtet werden
Bevor eine Umwandlung vom Gemeinschaftskonto in Einzelkonto stattfinden kann, sollten einige Bedingungen gegeben sein. Auf dem Konto sollte sich zunächst kein ausgeschöpfter Dispo befinden. Zudem sollte möglichst ein Kontostand von 0,00 Euro auf dem Konto sein. Das gestaltet die Umwandlung unkomplizierter.
Wenn sich ein Negativsaldo auf dem gemeinsamen Konto befindet, ist es nicht möglich, eine Umwandlung in das Einzelkonto vorzunehmen. Zunächst haften die Kontoinhaber gemeinsam für ein überzogenes Konto – unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat. Der Negativsaldo muss demnach vor der Umwandlung ausgeglichen werden. Ist auf dem Gemeinschaftskonto ein Guthaben vorhanden, sollte dies nach Absprache gerecht auf die beteiligten Kontoinhaber verteilt werden.
Tipp: P-Konto nur bei Einzelkonto möglich
Wenn einem der Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine Pfändung droht, kann auch das gemeinsame Konto zur Schuldentilgung herangezogen werden. Besonders wenn das gemeinsame Konto als Oder-Konto geführt wird, sollte man frühzeitig Vorsorge treffen. So sollte das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Diese Umwandlung in ein P-Konto ist jedoch nur bei Einzelkonten – nicht bei Gemeinschaftskonten – möglich.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Pfändung.
Alternativen zur Umwandlung von Gemeinschaftskonto in Einzelkonten
Da die Umwandlung eines gemeinsamen Kontos in ein Einzelkonto von der Zustimmung der Bank und weiteren Faktoren abhängt, empfiehlt sich grundsätzlich die Auflösung des Gemeinschaftskontos. Das Konto kann also aufgelöst und ein neues Girokonto eröffnet werden.
Ein Gemeinschaftskonto kündigen
Um das Gemeinschaftskonto aufzulösen, sollten die folgenden Punkte auf dem Kündigungsantrag vorhanden sein:
- Name und Anschrift aller Kontoinhaber
- Datum
- Kontonummer
- Ein Girokonto, auf das Restbeträge des Gemeinschaftskontos überwiesen werden sollen
- ggf. ein Vermerk zur Löschung der Freistellungsauträge
- Die Unterschrift aller Kontoinhaber
Ausführliche Informationen rund um das Thema Auflösung eines Gemeinschaftskonto erhalten Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto kündigen.
Wird das gemeinsame Konto als Oder-Konto geführt, kann es problemlos in ein Und-Konto umgewandelt werden. Auf diese Weise können Missbrauch und Überziehungen verhindert werden, denn für jede Kontoverfügung muss die Zustimmung beider Kontoinhaber vorliegen. Dies kann bis zur Klärung, was mit dem Gemeinschaftskonto geschehen soll, eine sinnvolle Übergangslösung sein.
Und- sowie Oder-Konten unterscheiden sich in den Nutzungsmöglichkeiten. Je nach Anliegen der Inhaber sollte man sich für eins der Kontoformen entscheiden. Was die Und- bzw. Oder-Konten ausmacht und für wen sich welche Kontoart anbietet, erfahren Sie in unserem Artikel Und- & Oder-Konten.
Fazit
Die Umwandlung vom Gemeinschaftskonto in ein Einzelkonto ist theoretisch zwar möglich, praktisch wird diese Umwandlung jedoch nur in seltenen Fällen vollzogen. Stattdessen bietet es sich an, das Gemeinschaftskonto zu kündigen und einfach ein neues Einzelkonto zu eröffnen.
Hat die Bank dieser Art von Kontoumwandlung dennoch zugestimmt, muss ein Negativsaldo ausgeglichen werden. Der Kontostand sollte 0,00 Euro betragen. Als Übergangslösung bietet sich außerdem die Umwandlung des partnerschaftlichen Oder-Kontos in ein Und-Konto an.
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