Wer trotz negativer Schufa auf der Suche nach einem Gemeinschaftskonto ist, hat es mitunter ziemlich schwer. Das ist bereits der Fall, wenn nur einer der beiden Partner einen negativen Eintrag bei der Schufa besitzt. Die Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, ist, ob man in diesem Fall die Möglichkeit oder vielleicht sogar einen Anspruch auf ein Gemeinschaftskonto hat? Oder gibt es vielleicht ein Gemeinschaftskonto ohne Schufaprüfung?
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Konto ohne Schufa ist möglich
Erfreulicherweise ist es bei vielen Kreditinstituten möglich, ein Girokonto ganz ohne Schufaabfrage einzurichten. Einziger Haken: Es handelt sich in diesem Fall in der Regel um ein sogenanntes Guthabenkonto, das man nicht überziehen kann (= ohne Dispo). Doch das sollte unter diesen Umständen kein Problem darstellen. Schwieriger wird es allerdings, wenn Personen mit Schufaeintrag ein Gemeinschaftskonto eröffnen wollen.
Da hier normalerweise alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch haften und alle allein verfügungsberechtigt sind (klassisches Oder-Konto), ist das Risiko für die Bank entsprechend höher. Deswegen wird ein Gemeinschaftskonto trotz negativer Schufa nur von sehr wenigen Banken angeboten. Findet sich tatsächlich eine Bank mit einem Gemeinschaftskonto ohne Schufa Prüfung, sollte man an die sonstigen Kontoeigenschaften nicht mehr ganz so großen Wert legen.
Eintrag bei der Schufa löschen lassen?
Um ein ganz „normales“ Gemeinschaftskonto ohne Einschränkungen führen zu können, darf prinzipiell keiner der Kontoinhaber einen negativen Eintrag bei der Schufa besitzen. Erfährt man erst im Zuge der Kontoeröffnung, dass ein Eintrag in der bekannten Wirtschaftsauskunftei mit Sitz in Wiesbaden vorliegt, sollte man zunächst prüfen, ob die Eintragung aktuell ist und den Tatsachen entspricht. Gegebenenfalls kann man sich seine Auskunft bei der Schufa auch nach Hause schicken lassen, um detaillierten Einblick über Grund und Zeitpunkt des Eintrages zu erhalten. Manchmal gibt es berechtigten Grund dafür, eine Löschung des Eintrags zu fordern.
Bei der Schufa Holding AG (Sitz: Wiesbaden) sind übrigens mehr als 725 Millionen Einzeldaten zu insgesamt etwa 66,3 Millionen natürlichen Personen sowie zu 4,3 Millionen Unternehmen gespeichert. Die Schufa beschäftigt dabei aktuell etwa 750 Mitarbeiter.
Tipp – Schufaeintrag niemals verschweigen!
Auf keinen Fall sollte man der Bank, wo man einen Antrag zur Kontoeröffnung einreichen will, den wissentlich vorhandenen Schufaeintrag verschweigen. In diesem Fall sieht die Bank das Vertrauen von Anfang an als gebrochen und man hat keine Chance mehr auf ein Gemeinschaftskonto. Einen Anspruch auf ein Gemeinschaftskonto trotz negativer Schufa hat man natürlich nicht, da die Bank selbst entscheiden kann, unter welchen Bedingungen sie der Kontoeröffnung zustimmt.
Gründe für Eintrag bei der Schufa sind vielfältig
Die Gründe für eine Eintragung bei der Schufa können vielfältig sein. Normalerweise wissen die Betroffenen über ihren Eintrag Bescheid. Eine Eintragung bei der Schufa ist dabei bereits wegen kleinen Summen von unter 100 Euro möglich. Aus einem Schufaeintrag lässt sich also nicht zwangsläufig eine finanzielle Schieflage oder eine drohende Insolvenz, als vielmehr eine gewisse Unzuverlässigkeit in Finanzangelegenheiten ablesen.
Fazit
Liegt eine negative Eintragung bei der Schufa vor, ist es nicht wirklich einfach, eine Bank zu finden, die die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos erlaubt. Ausgeschlossen ist es jedoch nicht, eine Bank zu finden. Man muss sich erfahrungsgemäß jedoch damit abfinden, dass es sich lediglich um ein Guthabenkonto handelt, womit keine Schulden gemacht werden können. Soll das Gemeinschaftskonto über einen Dispo verfügen, kommt man über eine Schufa Prüfung prinzipiell nicht vorbei.