Die Gründe, ein Gemeinschaftskonto zu führen, können vielfältiger Natur sein. Zumeist wird ein solch spezielles Girokonto allerdings aus der Intention heraus, einen gemeinsamen Haushalt zu führen, eröffnet. So bietet ein Gemeinschaftskonto den idealen finanziellen Basispunkt, um gemeinsame Geldangelegenheiten wie insbesondere Miete und die damit verbundenen Nebenkosten zu verwalten. Aber auch Lebensmittel, Versicherungspolicen und Ausgaben wie Telefon und Internet werden innerhalb der Beziehung geteilt. Dank einem Gemeinschaftskonto hat man die Möglichkeit, all diese Ausgaben von einem gemeinsamen Konto vorzunehmen, ohne dass ständig Umbuchungen von Einzelkonto zu Einzelkonto und wieder zurück getätigt werden müssen. Aber warum sollte man ein Gemeinschaftskonto für Miete und andere gemeinsame Kosten für den gemeinsamen Haushalt einrichten?
Inhalt dieses Artikels
Einzelkonten bleiben übersichtlich
Wer ein Gemeinschaftskonto für Miete und andere gemeinsame Ausgaben besitzt, behält bei seinem Einzelkonto den vollen Überblick. Belastet man sein Einzelkonto mit gemeinsamen Ausgaben wie Miete, Nebenkosten oder Lebensmittel, kommt man in die Bredouille, dass der Partner seinen entsprechenden Anteil auf das Einzelkonto überweisen muss. Übersteigt die Anzahl der gemeinsamen Buchungen ein gewisses Maß, wird es schnell unübersichtlich und es herrscht Uneinigkeit darüber, welche Buchungen bereits ausgeglichen sind und für welche Ausgaben der Partner noch seinen Anteil schuldig ist. Nicht selten kommt es infolge einer solchen Situation zu Streitigkeiten, die im schlimmsten Fall die Existenz einer ganzen Beziehung infrage stellen können.
Jeder bezahlt seinen monatlichen Anteil aufs Gemeinschaftskonto
Da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten zumeist jeden Monat gleichbleibend sind, empfiehlt es sich im Zuge der Eröffnung eines Gemeinschaftskontos auch einen monatlichen Dauerauftrag von den beiden Einzelkonten einzurichten. Jeder Partner überweist also von seinem Einzelkonto jeden Monat einen gewissen Betrag (wahlweise auch eine Pauschale für Lebensmittel, Benzin usw.) auf das Gemeinschaftskonto. Damit bleibt zumindest ein Teil des eigenen Einkommens für die individuellen Bedürfnisse auf dem Einzelkonto übrig. Vom Gemeinschaftskonto wird dann zumindest für die Miete ein Dauerauftrag eingerichtet. Wichtig: Es ist darauf zu achten, dass die Überweisung vom Einzelkonto zum Gemeinschaftskonto frühzeitig erfolgt und der Dauerauftrag für die Miete erst einige Tage später ausgeführt wird. Ansonsten kann es zu einem Zahlungsstau kommen.
Für eben solche Fälle ist es darüber hinaus auch ratsam, einen Dispositionskredit in angemessener Höhe anzufordern. Zu beachten sind die in diesem Zusammenhang hohen anfallenden Zinsen von zumeist mindestens sieben Prozent. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass jeder Kontoinhaber im Zuge der Kontoeröffnung eine Art „Startkapital“ einzahlt, der als finanzielles Polster dient.
- Eröffnung eines gemeinsamen Girokontos im gemeinsamen Haushalt empfehlenswert
- Über das Gemeinschaftskonto können Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Versicherungen, Auto, Rundfunkbeitrag sowie gemeinsame Kredite bezahlt werden
- Gemeinschaftskonto entlastet die Einzelkonten und macht diese deutlich übersichtlicher
- Dauerauftrag von den Einzelkonten zum Gemeinschaftskonten bietet maximalen Komfort
Fazit – Gemeinschaftskonto für die Miete
Mit der Gründung eines gemeinsamen Haushaltes ist es aus vielerlei Gesichtspunkten sinnvoll, ein Gemeinschaftskonto für Miete und andere gemeinsame Ausgaben einzurichten. Der jeweilige Mietanteil (sowie anteilig alle anderen Kosten) sind am bequemsten per monatlichem Dauerauftrag vom jeweiligen Einzelkonto auf das Gemeinschaftskonto zu überweisen. Die Mietzahlung sowie die Überweisung aller anfallenden Kosten sollte vom Gemeinschaftskonto ebenfalls per Dauerauftrag erfolgen, um einen möglichst geringen Aufwand zu haben.
Die besten Anbieter von Gemeinschaftskonten
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