Persönliche Anliegen und Prioritäten können sich im Laufe eines bestehenden Kontovertrags verändern. Wer ein Gemeinschaftskonto besitzt hat die Möglichkeit dieses Konto umzuwandeln. In welchem Maße dies möglich ist und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Inhalt dieses Artikels
Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
Möchte man gemeinsame Finanzen zusammen verwalten, ist es sinnvoll ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Es erscheint naheliegend, das schon vorhandene Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Mehr Vorteile bietet jedoch das Drei-Konten-Modell:
Beim Drei-Konten-Modell werden nur gemeinsame Finanzen durch das Partnerkonto verwaltet – persönliche Ausgaben und Einnahmen laufen weiterhin über das persönliche Einzelkonto. Das ist notwendig, damit persönliche Finanzen, das nichts mit der Partnerschaft zu tun haben, weiterhin über das Einzelkonto abgewickelt werden können.
Dennoch ist es prinzipiell möglich, ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Es hängt von der Bank ab – nicht jede Bank bietet seinen Kunden diese Möglichkeit. Die gemeinsame Kontoführung durch ein Gemeinschaftskonto lohnt sich jedoch in den meisten Fällen und für viele Zusammenschlüsse. Die Gemeinschaftskontoeröffnungist zudem unkompliziert.
Alle Vorteile sowie Risiken, die sich aus einem gemeinsamen Konto ergeben können, finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Vor- und Nachteile zusammengefasst.
Gemeinschaftskonto notwendig?
In manchen Fällen kann es ausreichend sein, dem jeweiligen Kontopartner eine Kontovollmacht zu erteilen. Wichtig zu wissen ist, dass dann der bisherige Kontoinhaber auch weiterhin alleiniger Inhaber und damit Träger von Rechten und Pflichten bleibt. Das Gemeinschaftskonto eignet sich dagegen für alle, die an einer möglichst fairen Verteilung (50/50) in allen Angelegenheiten des Kontos interessiert sind.
Alle Infos zu den Vor-und Nachteilen von Vollmachten und Partnerkonten finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto vs. Vollmacht.
Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln
Ob man ein Partnerkonto in ein Einzelkonto umwandeln kann, hängt ebenfalls vom Kreditinstitut ab. Theoretisch ist eine Umwandlung möglich – man hat jedoch keinen Rechtsanspruch darauf. Es kommt vor, dass man stattdessen ein neues Girokonto eröffnen und das gemeinsam geführte Konto kündigen muss. Ein solches Vorgehen ist üblich und eine sichere Lösungsalternative.
Alle Infos zur Auflösung eines Gemeinschaftskonto sowie die Unterlagen, die Sie hierzu benötigen, finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto kündigen.
Ablauf der Kontoumwandlung
Auf dem Konto sollte sich zunächst kein ausgeschöpfter Dispo befinden. Zudem sollte möglichst ein Kontostand von 0,00 Euro auf dem Konto sein. Das gestaltet die Umwandlung unkomplizierter.
Danach wird ein persönlicher Termin mit der Bank vereinbart oder ein entsprechender Antrag kann bereits online ausgefüllt werden. Bei dieser Möglichkeit erfolgt die Legitimation entweder per Video oder mittels des Postident-Verfahren in einer Postfiliale in der Nähe. Der Bank sind dabei alle persönlichen Daten sowie Informationen zum Beruf und Einkommen des neuen Vertragspartners zu übermitteln. Ebenfalls wird eine Unterschrift beider Vertragsparteien erforderlich. Abgeschlossen ist die Kontoumwandlung mit einer Bestätigung durch die Bank.
Ab diesem Zeitpunkt sind beide Vertragsparteien für das Gemeinschaftskonto zu gleichen Teilen verantwortlich. Unabhängig davon, wer für das mehrheitliche Einkommen auf dem Gemeinschaftskonto verantwortlich war, gehört das Guthaben im zu gleichen Teilen allen Kontoinhabern.
Tipp: Und/Oder-Kontoumwandlung
Eröffnet man ein Gemeinschaftskonto, muss man sich zwischen den beiden Kontoformen eines Gemeinschaftskontos entscheiden. Was sie ausmachen und worauf man beim Und- sowie Oder-Konto achten muss, erfahren Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Und- & Oder-Konto. Hier haben wir alle Informationen für Sie übersichtlich zusammengefasst.
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen
Entscheidet man sich für das Drei-Konto-Modell und eröffnet ein Gemeinschaftskonto, sollten die folgenden Punkte beachtet werden:
- Der Antrag kann online gestellt werden
- Identifizierung per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- Die Bank holt evtl. eine Schufa-Auskunft ein
- Unterschrift der zwei zukünftigen Kontoinhaber
Vor der Kontoeröffnung sollten zudem die Prioritäten und die mit dem Konto zu erfüllenden Bedürfnisse mit dem zukünftigen Kontopartner abgesprochen werden.
Fazit – Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umwandeln
Theoretisch ist es möglich, sein vorhandenes Einzelkonto (Standard-Girokonto) in ein Gemeinschaftskonto umwandeln zu lassen. Die Frage ist allerdings, ob das Sinn macht. Es hängt zudem vom jeweiligen Kreditinstitut ab, ob dies möglich ist.
Es bietet sich die Alternative an, ein Gemeinschaftskonto als Drittkonto, also zusätzlich zu den bislang vorhandenen Girokonten beider Kontoinhaber, zu führen. Außerdem sollte ebenso die Möglichkeit bedacht werden, Vollmachten zu erteilen.