Ein Gemeinschaftskonto kann für verschiedene Zusammenschlüsse wie WGs oder Ehepartner praktisch sein, um gemeinsame Finanzen gerecht zu verwalten. Ebenso kann ein Gemeinschaftskonto für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Welche Angelegenheiten Vereine durch ein Gemeinschaftskonto regeln können und was dabei beachtet werden muss, erfahren Sie daher in diesem Artikel.
- Durch gleichberechtigte Kontoinhaber mehr Transparenz
- Vereinsgelder können übersichtlich verwaltet werden
- Beim Gemeinschaftskonto besteht die Wahl zwischen Und-Konto bzw. Oder-Konto
- Und-Konto (für jede Verfügung Zustimmung aller Verantwortlichen) verhindert Veruntreuung von Vereinsgeldern
Inhalt dieses Artikels
Ein Gemeinschaftskonto für Vereine
Ein Verein arbeitet prinzipiell wie ein Unternehmen – es werden Ein- und Ausgaben vorgenommen. Als Einnahmen für den Verein sind Sponsorengelder, Preisgelder oder die Mitgliedsbeiträge der Vereinsmitglieder denkbar. Ausgaben können beispielsweise Miete, Ausrüstung oder Fahrzeuge sein.
In jedem Verein braucht es jemanden, der die Finanzen im Blick behält und die Richtigkeit aller Verfügungen überprüft. Zumeist verfügt ein Verein deshalb über einen Kassenwart. Nicht selten wird diesem die Kontovollmacht für das Vereinskonto erteilt, damit er autonom und flexibel arbeiten kann. Zunächst muss allerdings unterschieden werden zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonto als Vereinskonto.
Vereinskonten
Es gibt Vereinskonten – sie eignen sich allerdings nur eingetragene Vereine. Nicht eingetragene Vereine können ein solches Vereinskonto daher nicht eröffnen, denn für die Eröffnung ist neben dem Personalausweis auch die Vereinssatzung, wie im Vereinsregister angegeben, vonnöten.
Vereinskonten werden häufig von Filialbanken angeboten. Der Vorteil ist hierbei die Beratung vor Ort; Es können jedoch vergleichsweise hohe Kontoführungsgebühren anfallen.
Ein Gemeinschaftskonto bietet den Vorteil, dass die Kontoinhaber mit denselben Rechten und Pflichten ausgestattet sind (anders als bei der Kontovollmacht). Zudem hat man beim Gemeinschaftskonto die Wahl zwischen zwei Kontomodellen: Und-Konto bzw. Oder-Konto.
Ausführliche Informationen zu den Unterschieden zwischen Gemeinschaftskonten und Vollmachten finden Sie in unserem Artikel hierzu. Ebenso haben wir alle Vor- und Nachteile in unserem Artikel Und- vs. Oder-Konto der beiden Kontomodelle für Sie zusammengefasst.
Die Vorteile für Vereine
Das Gemeinschaftskonto bietet sich an, da die Kontoinhaber gleichberechtigt verfügen können und so keine Abhängigkeit vom Kassenwart herrscht. Der Missbrauch von Vereinsgeldern wird zudem durch die gegebene Transparenz vor allem durch ein Und-Konto erschwert.
- Übersicht über Ein- und Ausnahmen
- Übersichtliche Verwaltung von Mitgliedsbeiträgen
- Erstellung von Spendenquittungen
- Buchungen abwickeln
- transparenter Zahlungsverkehr
Die Vorteile für Vereine mit einem Gemeinschaftskonto:
Angebote der Banken für Vereine
Auf der Suche nach einem passenden Gemeinschaftskonto sollte bedacht werden, dass nicht jede Bank ein Gemeinschaftskonto für Vereine bietet. Vereine können jedoch darüber hinaus auch spezielle Vereinskonten eröffnen. Hierbei sollte jedoch eine mögliche Abhängigkeit vom Kassenwart bedacht werden.
Keine Gemeinschaftskonten für Vereine bieten unter anderem die folgenden Banken, hier werden nur Privatkunden akzeptiert:
- Die DKB
- ING
- Wüstenrot Direct
- Comdirect
- Norisbank
Oder-Konto oder Und-Konto?
Der Unterschied zwischen den beiden Kontoformen des Gemeinschaftskontos liegt vor allem darin, dass ein Und-Konto für jede Verfügung die Zustimmung aller Kontoinhaber bedarf. Bei einem Verein müssen demnach alle Verantwortlichen, beispielsweise der Geschäftsführer und Vorstandsmitglied, zusammen handeln. Das bedeutet mehr bürokratischen Aufwand, allerdings kann dadurch einer Veruntreuung von Vereinsgeldern entgegengewirkt werden.
Das gemeinschaftliche Oder-Konto bedeutet, dass jeder Verfügungsberechtigte ohne Zustimmung anderer über das gemeinsame Konto verfügen kann. Voraussetzung ist bei diesem Konto allerdings ein besonders gutes Vertrauensverhältnis zwischen den Inhabern – denn das Risiko ist höher, dass Gelder hinterzogen werden. Im Alltag erleichtert ein solches Konto jedoch den Zahlungsverkehr, da es weniger bürokratischen Aufwand bedarf.
Fazit – Gemeinschaftskonto für Vereine
Ein Vereinskonto als Gemeinschaftskonto zu führen hat einige Vorteile – besonders die Transparenz, die durch ein gemeinsames Konto gegeben ist. Um als Verein die Mitgliedsbeiträge gerecht zu verwalten eignet sich besonders das Und-Konto. Dies kann auch von nicht-eingetragenen Vereinen eröffnet werden.
Für eingetragene Vereine bietet sich darüber hinaus die Möglichkeit, ein spezielles Vereinskonto bei einer Filialbank zu eröffnen. Zu beachten gilt es, dass ein Vereinskonto nicht bei jeder Bank eröffnet werden kann. So akzeptieren etwa die DKB, die ING, Norisbank und Comdirect nur Privatkunden.
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Auch die DKB möchte für Vereine oder Parteien KEIN Konto errichten.