Besteht die Möglichkeit, ein Einzelkonto in ein Partnerkonto umzuwandeln? Diese Frage beschäftigt besonders Paare, die sich entscheiden, Einnahmen und Ausgaben gemeinsam zu verwalten. Alles, was man bei dieser Kontoumwandlung beachten muss, erfahren Sie in diesem Artikel.
- Einzelkonto in Gemeinschaftskonto umzuwandeln ist bei einigen Banken möglich
- Eine solche Umwandlung ist nicht immer sinnvoll
- Es bietet sich das Drei-Konto-Modell an
- Alternativ zur Kontoumwandlung können Vollmachten erteilt werden
Inhalt dieses Artikels
Umwandlung vom Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto
In einem gemeinsamen Haushalt fallen auch gemeinsame Kosten an. Hierzu zählen nicht nur Miete und Nebenkosten, sondern auch beispielsweise Versicherungen und Lebensmittel. Für die Verwaltung dieser gemeinsamen Ausgaben bietet sich die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos (Und-Konto bzw. Oder-Konto) an.
Viele Paare neigen dazu, in diesem Zusammenhang ihre eigenen Girokonten (Einzelkonten) aufzulösen und ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Es erscheint naheliegend, das schon vorhandene Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Mehr Vorteile bietet jedoch das Drei-Konten-Modell.
Was ist das Drei-Konten-Modell?
Beim Drei-Konten-Modell werden nur gemeinsame Finanzen durch das Partnerkonto verwaltet – persönliche Ausgaben und Einnahmen laufen weiterhin über das persönliche Einzelkonto.
Das ist notwendig, damit persönliche Finanzen, das nichts mit der Partnerschaft zu tun haben, weiterhin über das Einzelkonto abgewickelt werden können.
Dennoch ist es prinzipiell möglich, ein Einzelkonto in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. Es hängt vom Kreditinstitut ab – nicht jede Bank bietet seinen Kunden diese Möglichkeit. Die gemeinsame Kontoführung durch ein Gemeinschaftskonto lohnt sich jedoch in den meisten Fällen und für viele Zusammenschlüsse. Die Gemeinschaftskontoeröffnungist zudem unkompliziert.
Alle Vorteile sowie eventuelle Nachteile, die sich aus einem gemeinsamen Konto ergeben können, finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Vor- und Nachteile.
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen
Entscheidet man sich für das Drei-Konto-Modell und eröffnet ein Gemeinschaftskonto, sollten die folgenden Punkte beachtet werden:
- Der Antrag kann online gestellt werden
- Identifizierung per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- Die Bank holt evtl. eine Schufa-Auskunft ein
- Unterschrift der zwei zukünftigen Kontoinhaber
Grundsätzlich ist die Eröffnung unkompliziert.
Vollmachten als Alternative zum Gemeinschaftskonto
Im Unterschied zum Gemeinschaftskonto können durch Vollmachten mehr als zwei Personen über ein Girokonto verfügen. Dafür haftet jedoch der Inhaber für alle Transaktionen – auch die der Bevollmächtigten – allein.
Bei einem Gemeinschaftskonto sind die Inhaber also gleichberechtigter. Dennoch stellt die Erteilung einer Kontovollmacht für manche Paare eine sinnvolle Alternative dar.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto oder Vollmacht.
Fazit
Abhängig vom Kreditinstitut ist eine Umwandlung möglich. Empfehlenswert ist es jedoch, das Partnerkonto zusätzlich zum persönlichen Einzelkonto einzurichten. So können persönliche und gemeinsame Finanzen getrennt verwaltet werden.
Ebenso ist es möglich als Alternative zum gemeinsamen Konto, Kontovollmachten zu erteilen. Auf diese Weise haftet zwar allein der Inhaber für alle Transaktionen bzw. Überziehungen. Für einige Zusammenschlüsse ist diese Variante der Kontoführung dennoch sinnvoll.
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Besteht ein Gemeinschaftskonto bei Eheleuten und einer stirbt, bleibt das Konto für den Überlebenden bestehen und wird nicht gesperrt.
Dieser Aspekt wird leider nicht erwähnt.
Einen äußerst wichtigen Aspekt hat mein Vor- Kommentator bereits benannt. Schwiegereltern hatten kein
Gemeinschaftskonto. Nach Tod de Schwiegervaters gingen die Laufereien und Fahrereien los. Die Schwiegermutter hatte dann
Nachweise wie Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Erbschein!!!!, Sterbeurkunde beizubringen. Da diese Unterlagen
bei unterschiedlichen Behörden vorlagen, ging wie erwähnt, die Lauferei und Fahrerei los. In dieser Zeitdauer der Erledigung
konnte die Schwiegermutter kein Geld von dem Kto. beziehen. Wie haben ihr ausgeholfen.
Warum hier so gewettert wird gegen ein Gemeinschaftskonto, können wir nicht verstehen. Wir haben z. Z. auch
noch ein Einzelkonto und werden das in ein Oder-Konto (weitergehende Form des GK) umwandeln. Jetzt kann
passieren was will, der Überlebende hat Zugriff auf das Konto, vor allem ohne Laufereien., zumal nach dem Tode eine
Partners der Kopf ganz wo anders steht.