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Schulden auf dem Partnerkonto - kann ein Gemeinschaftskonto gepfändet werden?

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Bei einer drohenden Pfändung ist mitunter nicht nur das Einzelkonto, sondern auch das Gemeinschaftskonto in Gefahr. In diesem Artikel erfahren Sie welche Konten zur Schuldentilgung herangezogen werden und ob ein Partnerkonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann. Außerdem erfahren Sie weitere Infos rund um das Thema Pfändung eines Gemeinschaftskontos.

Die wichtigsten Infos zur Pfändung eines Partnerkontos im Überblick

    • Gemeinschaftskonto kann wie jedes andere Konto gepfändet werden
    • Gemeinschaftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden
    • Beim Oder-Konto haften alle Inhaber gesamtschuldnerisch
    • Beim Und-Konto ist eine Pfändung nicht so einfach möglich


Inhalt dieses Artikels

  • 1 Grundsätzliches zur Pfändung
  • 2 Pfändung bei einem Oder-Konto
  • 3 Pfändung bei einem Und-Konto
  • 4 Das Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umwandeln – geht das?
  • 5 Fazit

Grundsätzliches zur Pfändung

Nachteile Gemeinschaftskonto
Nach einem erfolgreichen Vollstreckungsverfahren sind die Gläubiger berechtigt, alle Konten zu pfänden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um eine Einzelkonto- oder Gemeinschaftskonto Pfändung handelt. Der Gläubiger muss einen vollstreckbaren Titel, einen Pfändungs- und einen Überweisungsbeschluss erwirken. Liegt ein Pfändungsbeschluss vor, werden alle Bankkonten gesperrt – auch die Gemeinschaftskonten.


Pfändung bei einem Oder-Konto

Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Liegt gegen einen Kontomitinhaber eine Pfändung vor, kann ggf. das gesamte Guthaben des Gemeinschaftskontos, also auch das Geld unbeteiligter Personen, zur Schuldentilgung herangezogen werden. Aus diesem Grund sollte man ein Gemeinschaftskonto nur mit Personen führen, denen man uneingeschränkt vertraut.

Kommt es zu einer Gemeinschaftskonto Pfändung, wird das betroffene Konto zunächst gesperrt. Verfügungen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr getätigt werden.

Und- & Oder-Konto

Möchte man ein gemeinsames Konto eröffnen, muss man sich zwischen den beiden Kontoformen entscheiden. Je nach persönlichem Anliegen sollte man sich für ein Oder- oder Und-Konto entscheiden. In unserem Artikel Und-Konto vs. Oder-Konto erfahren Sie alle Infos zu den Unterschieden, Vorteilen und Risiken.

Pfändung bei einem Und-Konto

UND oder ODER Konto
Im Gegensatz zum Oder-Konto bedarf es bei einem Und-Konto für jede Verfügung die Zustimmung aller Kontoinhaber. Liegt gegen einen Kontoinhaber eine Pfändung vor, kann der Schuldner daher das Guthaben eines Und-Kontos nicht ohne Weiteres zur Schuldentilgung heranziehen. Schließlich kann eine Verfügung nur durch Zustimmung aller Kontoinhaber getätigt werden.

Um diese Art von Gemeinschaftskonto pfänden zu können, muss gegen beiden Kontoinhaber ein Pfändungstitel vorliegen. Da der verschuldete Kontoinhaber nicht über das Partnerkonto verfügen darf, ist allerdings der zweite Kontoinhaber infolgedessen ebenfalls machtlos, denn es bräuchte für jede Verfügung beide Kontoinhaber.

Das Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umwandeln – geht das?

Es ist nicht möglich, ein gemeinsames Konto in ein Pfändungsschutz umzuwandeln. Der Grund hierfür ist, dass ein Gemeinschaftskonto mehr als einen Inhaber hat und daher mehrere Personen betrifft.

Ist einer der Inhaber verschuldet und droht ihm eine Pfändung sind die folgenden Vorgehensweisen wichtig:

  • Alle Beteiligen des Gemeinschaftskontos müssen über die drohende Pfändung informiert werden
  • Der Schuldner sollte ein Einzelkonto eröffnen
  • Das neueröffnete oder bestehende Einzelkonto in ein P-Konto umgewandelt werden
  • Zahlungsumleitungen sollten veranlasst werden, damit nicht das Geld Unbeteiligter gepfändet wird

Fazit

Die Führung eines Gemeinschaftskontos erfordert ein gutes Vertrauensverhältnis. Beim verbreiteten Oder-Konto, bei dem jeder Kontoinhaber allein verfügungsberechtigt ist, führt eine Pfändung dazu, dass das Konto gesperrt und das gesamte Guthaben zur Schuldentilgung verwendet werden kann – auch dann, wenn es nicht nur dem Schuldner gehört. Bei einem Und-Konto müsste gegen jeden Inhaber ein Pfändungstitel vorliegen, um das Guthaben pfänden zu können.

Da ein Gemeinschaftskonto nicht in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden kann, sollte ein Einzelkonto vom Schuldner eröffnet und als P-Konto geführt werden.

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