Lebt man in einer WG oder ist verheiratet, verwaltet man häufig das gemeinsame Geld durch ein Gemeinschaftskonto. Kommt es jedoch zur Auflösung der WG bzw. zur Trennung, stellt sich die Frage, wie man das Partnerkonto löscht. Was man bei der Kontoauflösung unbedingt beachten sollte und wie diese abläuft, erfahren Sie daher in diesem Artikel. Außerdem erklären wir, welche Rechten und Pflichten die Kontoinhaber dabei haben.
Inhalt dieses Artikels
- 1 Checkliste zur Auflösung vom Partnerkonto
- 2 Ein Gemeinschaftskonto kündigen: Das sollte beachtet werden
- 3 Musterschreiben Kündigungsantrag: PDF und Word-Vorlage
- 4 Aufteilung des Kontoguthabens: Wem steht das Geld zu?
- 5 Gemeinschaftskonto auflösen ohne Partner: wenn ein Inhaber sich weigert das Konto aufzulösen
- 6 Schulden auf dem Gemeinschaftskonto: Wer haftet?
- 7 Fazit
Checkliste zur Auflösung vom Partnerkonto
Die folgende Checkliste fasst zusammen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein Gemeinschaftskonto auflösen möchten. Ausführliche Informationen zu den einzelnen Punkten erhalten Sie im weiteren Verlauf des Artikels.
- Alle relevanten Daten auf Kündigungsantrag angeben (siehe Checkliste Kündigungsantrag)
- Beide Kontoinhaber müssen die Kündigung unterschreiben
- Schulden auf dem Konto vor der Auflösung begleichen
- Das Restguthaben wird auf beide Inhaber aufgeteilt
- Bei Konflikten Zahlungsumleitungen und Ausgleichszahlungen veranlassen
Ein Gemeinschaftskonto kündigen: Das sollte beachtet werden
Das Gemeinschaftskonto ist jederzeit kündbar. Abhängig vom jeweiligen Kreditinstitut ist oft auch eine Kontoumwandlung möglich. Hat man sich jedoch für die Löschung des Gemeinschaftskontos entschieden, sollte man einige wenige aber wichtige Punkte beachten. Der Ablauf einer Kontoauflösung ist insgesamt unkompliziert. Unbedingt notwenig ist vor allem die Zustimmung aller Kontoinhaber zur Löschung des gemeinsamen Kontos. Der Antrag kann formlos gestellt werden, muss jedoch von allen Inhabern unterschrieben werden. Neben den Unterschriften, sollte einige weitere Angaben im Auflösungsantrag gemacht werden.
Folgende Informationen sollten in einer gültigen Kündigung enthalten sein:
- Name und Anschrift aller Kontoinhaber
- Das Datum
- Die Kontonummer
- Ein Girokonto, auf das Restbeträge des Gemeinschaftskontos überwiesen werden sollen
- ggf. ein Vermerk zur Löschung der Freistellungsauträge
- ggf. die (entwerteten) Bankkarten aller Kontoinhaber
- Die Unterschrift aller Kontoinhaber
Der Antrag auf Kontolöschung kann formlos gestellt werden und wird dann von der jeweiligen Bank bearbeitet. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, die Auflösung des gemeinsamen Kontos zu beantragen.
- per Post (als Einschreiben)
- in der Bankfiliale
- per E-Mail
- als Fax
Die Bank wird sich im Anschluss mit allen Kontoinhabern des Gemeinschaftskontos in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf sowie den endgültigen Kündigungstermin mitzuteilen.
Musterschreiben Kündigungsantrag: PDF und Word-Vorlage
Musterschreiben zur Kündigung des Gemeinschaftskontos
Kreditinstitut:
Straße/Hausnummer:
Postleitzahl/Ort:
Name des Absenders:
Straße/Hausnummer:
Postleitzahl/Ort:
Ort, Datum:________________
Kündigung des Partnerkontos mit der Kontonummer: ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Auflösung des oben genannten Gemeinschaftskontos zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Erteilte Freistellungsaufträge für Kapitalerträge sollen gelöscht werden.
Ein eventueller Restsaldo soll dem folgenden Konto gutgeschrieben werden:
Kontoinhaber*in:___________________
Kontonummer:____________________
Bankleitzahl:______________________
Name der Bank:___________________
Anbei übersenden wir Ihnen die entwerteten Bankkarten.
Bitte schicken Sie uns eine schriftliche Bestätigung über den Erhalt dieser Kündigung.
Freundliche Grüße
__________________________________
Ort, Datum, Unterschrift 1. Kontoinhaber*in
__________________________________
Ort, Datum, Unterschrift 2. Kontoinhaber*in
Aufteilung des Kontoguthabens: Wem steht das Geld zu?
Die größte Streitfrage in Zusammenhang mit einer Kontoauflösung ist, wer den rechtlichen Anspruch auf das verbleibende Guthaben hat. Nicht selten kommt es vor, dass ein Partner behauptet, ihm stehe ein größerer Anteil zu, da er ein höheres Einkommen erzielt oder dem anderen Partner wird vorgeworfen, kurz vor der Kündigung erhebliche Beträge abgehoben zu haben.
Grundsätzlich wird das Guthaben zu gleichen Teilen auf alle Kontoinhaber aufgeteilt. Dies bedeutet, dass im Falle eines geschiedenen Ehepaares sowohl der Mann als auch die Frau Anspruch auf jeweils 50 Prozent des Guthabens haben. Dabei ist es unerheblich, wer das Geld eingezahlt hat.
Ein Problem besteht, wenn kurz vor der Kündigung hohe Geldbeträge – ohne Zustimmung des anderen – abgehoben werden. In diesem Fall kann derjenige verpflichtet werden, diesen Betrag zurückzuzahlen, sodass er wie rechtlich vorgesehen geteilt werden kann. Gegebenenfalls ist hierzu ein Anwalt nötig.
Tipp: Im Vorfeld schriftliche Vereinbarungen treffen
Um Unklarheiten und Konflikte zu vermeiden, können bei der Kontoeröffnung individuelle Vereinbarungen getroffen werden – vor allem bei höheren Beträgen auf dem Gemeinschaftskonto. Die Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten und von allen Mitinhabern unterschrieben werden.
Gemeinschaftskonto auflösen ohne Partner: wenn ein Inhaber sich weigert das Konto aufzulösen
Es gibt Fälle, in denen der Partner einer vollständigen Löschung des gemeinsamen Kontos nicht zustimmen will. Dann sollte man als erstes ein eignes zusätzliches Konto eröffnen – falls man noch keines besitzt. Als nächsten Schritt kann man eine Zahlungsumleitung veranlassen. Sie dient als Schutz vor unrechtmäßigen Kontozugriffen – beispielsweise des Partners. Behörden sowie der Arbeitgeber sollten zudem über die neue Kontoverbindung informiert werden.
Wurde das gemeinsame Konto schon von einem Inhaber geleert, können wie erwähnt Ausgleichszahlungen eingefordert werden. Da jedem Inhaber das Guthaben zu gleichen Teilen gehört – falls nichts anderes vereinbart wurde – kann man seine Ansprüche ggf. rechtlich geltend machen.
Tipp: Oder-Konto in Und-Konto umwandeln
Die Umwandlung des Gemeinschaftskontos in ein Und-Konto ist jederzeit möglich. Da beide Inhaber jeder Transaktion auf dem Konto zustimmen müssen, können auf diese Weise unrechtmäßige Zugriffe und Plünderungen verhindert werden. So bleibt einem Zeit, den Sachverhalt zu klären.
In unserem Artikel Gemeinschaftskonto in Einzelkonto umwandeln finden Sie außerdem alle Informationen zur Kontoumwandlung. Diese können im Falle einer geplanten Kontoauflösung von Bedeutung sein.
Schulden auf dem Gemeinschaftskonto: Wer haftet?
Wenn auf dem gemeinsamen Konto ein Negativsaldo ist, haften alle Kontoinhaber gemeinsam für die Schulden. Dabei ist es unerheblich, wer diese Schulden verursacht hat – die Kontoinhaber haften als Gesamtschuldner.
Für den Fall, dass einer der Inhaber nicht zahlungsfähig ist, muss allerdings der andere Kontoinhaber alleine für die Schulden aufkommen.
Informationen rund um das Thema Schulden auf dem Partnerkonto finden Sie in unserem Artikel Pfändung des Gemeinschaftskontos.
Fazit
Um ein Gemeinschaftskonto aufzulösen, bedarf es der Unterschrift beider Kontoinhaber.
Die Kündigung eines Gemeinschaftskontos ist unproblematisch in einem Schriftstück abgehandelt – vorausgesetzt, man ist sich bei der Guthabenverteilung einig. Kommt es hier zu Unstimmigkeiten, landet eine solche Auseinandersetzung nicht selten vor Gericht.
Wenn auf dem Gemeinschaftskonto größere Beträge sind, empfiehlt es sich, bestimmte Streitfragen schon bei der Kontoeröffnung Vereinbarungen zu treffen.
Wenn einer der Inhaber sich weigert, das Konto aufzulösen und unrechtmäßig auf das Gemeinschaftskonto zugreift, können Zahlungsumleitungen sowie Ausgleichszahlungen veranlasst werden.
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