Wenn Paare zusammenziehen oder Wohngemeinschaften entstehen, werden oftmals Gemeinschaftskonten eröffnet, denn die gemeinsamen Finanzen lassen sich dadurch unkompliziert verwalten – beispielsweise Miete, Nebenkosten, Versicherungen oder Lebensmittel. Auch für Paare, die noch nicht zusammengezogen sind, lohnt sich ein Partnerkonto. Wie ein gemeinsames Konto ohne gleichen Wohnsitz ermöglicht werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
- Auch ohne gemeinsamen Wohnsitz ist ein Gemeinschaftskonto sinnvoll (siehe Vorteile)
- Bei vielen Banken ist die gleiche Adresse keine Bedingung
- ING, Postbank, Die Deutsche Bank & Netbank verlangen einen gemeinsamen Wohnsitz
- Partnerkontoinhaber sollten sich vertrauen
- Und-Konten können bei der Vertrauensbildung helfen
Inhalt dieses Artikels
Ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz – ist das möglich?
Selten wird ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz geführt, da es viele Vorteile für die Verwaltung eines gemeinsamen Haushalts bereithält. Dennoch kann ein Partnerkonto auch ohne gleiche Adresse Sinn ergeben.
Ob die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos ohne Angabe der selben Adresse möglich ist, hängt grundsätzlich von der Bank ab. Bei der ING ist dies zum Beispiel nicht möglich – hier muss zur Kontoeröffnung ein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Ebenso ist bei der Postbank, der Deutschen Bank sowie der Netbank eine gleiche Adresse Voraussetzung.
Partnerkonto ohne gleichen Wohnsitz – für wen lohnt es sich?
Paare, die noch nicht zusammenwohnen, müssen dennoch gemeinsame Finanzen verwalten. Ausgaben wie beispielsweise Kosten für gemeinsame Einkäufe, Restaurantbesuche oder Ähnliches lassen sich durch ein gemeinsames Konto gerecht und unkompliziert verwalten. Auf diese Weise kann auch das Konfliktpotenzial, das das Verwalten von Geld birgt, durch die Transparenz eines Gemeinschaftskontos minimiert werden.
Die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos lohnt sich somit auch ohne eine gemeinsame Adresse.
Partner mit einem Gemeinschaftskonto genießen die folgenden Vorteile:
- Übersicht und Transparenz gemeinsamer Finanzen
- Erleichtert gemeinsames Sparen
- Gleichberechtigung beider Kontoinhaber
- Keine komplizierten Buchungen zwischen zwei Konten
- Im Todesfall bleibt der andere Oder-Konto-Inhaber verfügungsberechtigt
- Und-Konto schützt vor Überziehungen und Kontomissbrauch
- Viele Direktbanken bieten gebührenfreie Gemeinschaftskonten
Ausführliche Informationen zu allen Vor- sowie Nachteilen eines Gemeinschaftskontos finden Sie in unserem Artikel Gemeinschaftskonto Vor- und Nachteile. Ebenso erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema Gemeinschaftskonto für Ehepaare alles, was sie als verheiratetes Paar beim Partnerkonto beachten sollten.
Ein Gemeinschaftskonto eröffnen
Die Eröffnung eines gemeinsamen Kontos ist unkompliziert:
- Der Antrag kann online gestellt werden
- Identifizierung per Post, persönlich durch Personalausweis oder Webcam
- Angabe von personenbezogenen Daten sowie Gehaltsauskünfte
- Die Bank holt ggf. eine Schufa-Auskunft ein
- Unterschrift der zwei zukünftigen Kontoinhaber
Weitere Details zu diesem Thema erfahren Sie in unserem Artikel zur Gemeinschaftskontoeröffnung.
Vertrauen aufbauen mit einem Partnerkonto
Ein Gemeinschaftskonto kann entweder als Und-Konto, bei dem es für jede Verfügung die Zustimmung aller Kontoinhaber bedarf, oder als Oder-Konto, bei dem jeder Verfügungsberechtigte unabhängig ist, geführt werden. Es ist sinnvoll, ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz zunächst als Und-Konto zu führen. Während dieser Phase kann das gegenseitige Vertrauen gefestigt werden, sodass irgendwann – meist im Zuge des Zusammenzugs – der Schritt zum Oder-Konto gewagt wird.
Bedenken sollte man nämlich, dass die Inhaber bei einem Gemeinschaftskonto stets gesamtschuldnerisch haften. Führt man das gemeinsame Konto als Oder-Konto, kann einer ohne Wissen der anderen Inhaber allein über den vollen Kreditrahmen verfügen. Im Zweifel haftet also der Partner für Schulden, die er gar nicht zu verantworten hat. Ein Und-Konto bietet hier die notwendige Transparenz, damit stets beide im Bilde darüber sind, welche Verfügungen getätigt wurden.
Tipp: Umwandlung von Und- in Oder-Konto möglich
Die Umwandlung des Gemeinschaftskontos in ein Oder-Konto und andersherum ist jederzeit möglich. Was die Und- bzw. Oder-Konten ausmacht und für wen sich welche Kontoart anbietet, erfahren Sie in unserem Artikel Und- & Oder-Konten.
Fazit
Häufig wird ein Gemeinschaftskonto im Rahmen eines gemeinschaftlich geführten Haushaltes eingerichtet. Bei den meisten Banken – nicht so bei der ING – ist es jedoch ebenfalls möglich, ein Gemeinschaftskonto ohne gemeinsamen Wohnsitz zu führen. In diesem Fall empfiehlt sich eventuell zur Vertrauensbildung zunächst die Einrichtung eines Und-Kontos und den späteren Wechsel zum unbürokratischeren Oder-Konto.
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Die besten Anbieter von Gemeinschaftskonten
Die folgende Übersicht zeigt Anbieter von Gemeinschaftskonten mit den besten Konditionen, auch wenn kein gemeinsamer Wohnsitz besteht. Alternativ steht auch unser umfangreicher Gemeinschaftskonto Vergleich zur Verfügung.
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Bei der ingdiba ist eine Kondition des Gemeinschaftskontos ein gemeinsamer erstwohnsitz. Habe ich selbst gerade erfahren müssen.
Ing-Diba geht nur mit gemeinsamem Erstwohnsitz. Leider benötigt die Ing-Diba über 6 Wochen um dies festzustellen und fordert vorher etliche Daten an.
Nie wieder Ing-Diba!!!