Nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmer stellt sich die Frage, für welches Kontomodell man sich entscheiden soll: Einzel- oder Gemeinschaftskonto? Gerade bei BGB-Gesellschaften oder Sozietäten ist die Einrichtung eines gemeinschaftlich geführten Girokontos keine Seltenheit, sondern eher der Regelfall. Aber in welchen Fällen empfiehlt sich in der Praxis ein solches Gemeinschaftskonto für Firmen und wann sollte man auch als Unternehmer besser aus das klassische Einzelkonto zurückgreifen?
Inhalt dieses Artikels
Gemeinschaftskonto kommt nicht für alle Firmen infrage
Ein Gemeinschaftskonto eignet sich nicht pauschal für alle Unternehmensformen. So ist es insbesondere für einen Einzelunternehmer sinnlos, ein solches Konto mit mehreren gleichberechtigten Verfügungsberechtigten einzurichten – selbst dann, wenn er einen Angestellten ermächtigen möchte, die Finanzbuchhaltung zu verwalten. Für diesen Fall kommt wohl eher eine Kontovollmacht infrage.
Wesentlich sinnvoller erscheint ein Gemeinschaftskonto stattdessen für Sozietäten und BGB-Gesellschaften. Rechtsanwälte, die sich als Sozietät zusammengeschlossen haben, handeln zumeist auf einer gemeinschaftlichen Rechnung. Um hier einen Gesamtüberblick über die Finanzen zu behalten, empfiehlt sich die Einrichtung eines Gemeinschaftskontos. Alle beteiligten Rechtsanwälte sind in diesem Fall voll verfügungsberechtigt, haften allerdings auch gesamtschuldnerisch.
Ähnlich sinnvoll ist die Einrichtung eines solchen Kontos, wenn es sich beispielsweise um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, also eine GbR, handelt (siehe auch: Gemeinschaftskonto für eine GbR ). Da diese Unternehmensform ebenfalls naturgemäß mindestens zwei Gesellschafter erfordert, bietet sich das Gemeinschaftskonto geradezu an.
Hinweis: Strikt vorgeschrieben ist die Trennung der privaten und geschäftlichen Angelegenheiten. Es ist also als Unternehmer nicht möglich und erlaubt, sein privat geführtes Konto (ob Einzelkonto oder Gemeinschaftskonto) als Konto für die Firma zu nutzen. Diese Alternative wird oft von kleinen Einzelunternehmern in Betracht gezogen, die damit die Kontoführungsgebühren, die beim Unternehmenskonto oftmals deutlich höher sind, zu umgehen.
Und-Konto vs. Oder-Konto für Firmen
Auch beim Gemeinschaftskonto für Firmen hat man die Wahl zwischen dem Und-Konto bzw. dem Oder-Konto. Beim Und-Konto erfordert es prinzipiell für Verfügungen jeder Art das Einverständnis aller beteiligten Kontoinhaber. Beim Oder-Konto kann stattdessen jeder Kontomitinhaber autonom, also ohne Zustimmung und Wissen der anderen, Kontoaktivitäten vornehmen. Während nahezu jedes private Gemeinschaftskonto als Oder-Konto geführt wird (deutlich alltagstauglicher), ist es bei Firmenkonten durchaus häufiger der Fall, dass ein solches Konto als Und-Konto geführt wird. Die Entscheidung über die Wahl des Kontomodells sollte in Absprache mit seinen jeweiligen Geschäftspartnern detailliert besprochen werden.
Viele Gemeinschaftskonten können nur von Privatpersonen abgeschlossen werden
Viele Banken aus unserem Gemeinschaftskonto Vergleich akzeptierten ausschließlich Privatkunden. So ist es zum Beispiel bei der Wüstenrot Direct, bei der Norisbank, beim O2 Banking und bei Comdirect nicht möglich, als Firma ein Konto zu eröffnen. All diese Kreditinstitute akzeptieren ausschließlich Privatkunden.
Es gibt allerdings auch genügend Banken, die ein Gemeinschaftskonto für Firmen anbieten. Dazu gehören unter anderem die Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank, Targobank, Netbank und für bestimmte Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Apotheker auch die DKB.
Fazit – Gemeinschaftskonto für Firmen wird nicht von jeder Bank angeboten
Selbstverständlich bietet sich auch für Unternehmer die Möglichkeit, ein Gemeinschaftskonto zu führen. Bedenken sollte man hierbei allerdings die Tatsache, dass alle Unternehmer (Kontoinhaber) auch hier gesamtschuldnerisch haften, was je nach Unternehmensform aber ohnehin der Fall ist. Mit einem solchen Gemeinschaftskonto für Firmen hat man stets den Gesamtüberblick über alle Finanzen. Zu beachten gilt es jedoch, dass einige Banken ausschließlich Privatkunden akzeptieren.
Die besten Anbieter von Gemeinschaftskonten
Die folgende Übersicht zeigt Anbieter von Gemeinschaftskonten mit den besten Konditionen. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch zunächst einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werfen, um zu prüfen, ob Firmen als Kunden akzeptiert werden. Alternativ steht auch unser umfangreicher Gemeinschaftskonto Vergleich zur Verfügung. Hier listen wir Ihnen ebenfalls eine größere Anzahl an Gemeinschaftskonten auf, die von Firmen genutzt werden können (z.B. Deutsche Bank, Targobank, Commerzbank, Postbank, Netbank).
Anbieter | Konditionen |
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